Beiträge in der Krankenversicherung
Meist hingenommen werden die Beiträge der Krankenversicherung und einfach bezahlt. Doch wie sich die Beiträge zusammensetzen oder warum der Kollege weniger bezahlt, obwohl er doch das gleiche Einkommen hat, ist vielen unklar.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Dort ist also relativ leicht ersichtlich, was der Einzelne bezahlen muss. Seit Januar 2011 liegt der Beitragssatz bei 15,5 % des Bruttoentgeltes. Davon hat der Arbeitnehmer 8,2 % zu tragen. Den anderen Teil zahlt der Arbeitgeber.
In der privaten Krankenversicherung verhält es sich allerdings anders. Dort hat jeder einen individuellen Beitragssatz. Die Höhe wird an unterschiedlichen Kriterien gemessen. Zum einen spielt das Geschlecht eine Rolle. Frauen müssen mehr Beitrag bezahlen, da bei ihnen mit einer eventuellen Schwangerschaft zu rechnen ist und sie generell mehr zum Arzt gehen.
Außerdem ist der Eintrittsalter entscheidend sowie die Art des gewählten Tarifes und der Gesundheitszustand. Hier wird vorher eine Gesundheitsprüfung vorgenommen und je nach Ergebnis muss der Kunde mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen aus der versicherten Leistung rechnen.
Da sich die Höhe nicht pauschalisieren lässt, ist es bei privaten Krankenversicherungen immer ratsam, einen unabhängigen Anbieter um einen Vergleich zu bitten.